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   VGH Bayern, 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012   

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https://dejure.org/2012,34505
VGH Bayern, 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012 (https://dejure.org/2012,34505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012 (https://dejure.org/2012,34505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2012 - 21 ZB 12.1012 (https://dejure.org/2012,34505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Landwirtschaftsrecht (KULAP-A); Teichwirtschaft - keine Zulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d. h., wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschl. vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03, DVBl. 2004, 838; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 RdNr. 6 ff).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012
    Ernstliche Zweifel sind dabei nur anzunehmen, wenn gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, d. h., wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Gerichtsentscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschl. vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03, DVBl. 2004, 838; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 RdNr. 6 ff).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt, dass der Kläger in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. HessVGH, Beschl. vom 28.06.2006 - 7 Uz 2930/05, NVwZ-RR 2006, 767, Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. § 124 RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 06.05.2011 - 19 ZB 09.1045

    Nichtauszahlungsmitteilung; Anspruchsvoraussetzungen für Förderjahr 2007; kein

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012
    Unabhängig davon, inwieweit beim Kläger überhaupt ein Vertrauenstatbestand entstehen konnte, besteht ein Herstellungsanspruch nicht (BayVGH vom 6.5.2011, Az. 19 ZB 09.1045, RdNr. 9 m.w.N. ).
  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2012 - 21 ZB 12.1012
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt, dass der Kläger in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblichen Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. HessVGH, Beschl. vom 28.06.2006 - 7 Uz 2930/05, NVwZ-RR 2006, 767, Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. § 124 RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 05.11.2013 - 19 B 09.1559

    Rückforderung einer kulturlandschaftserhaltenden Subvention

    Der Kläger hätte deshalb erkennen können, dass ihm der K-51-Förderbetrag für das Jahr 2006 wegen Nichteinhaltung der Mindestviehbesatzregelung nicht zusteht (zu Bedeutung des KULAP-A-Merkblatts im Rahmen europäischer Vertrauensschutzbestimmungen vgl. auch BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 21 ZB 12.1904 - Rn. 19, vom 5.11.2012 - 21 ZB 12.1012 - Rn. 18, und vom 22.6.2011 - 19 ZB 10.1515 - Rn. 7).
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